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Fristen & Verjährung im Überblick

Fristen sind entscheidend bei Reklamationen. Verpasst du eine Frist, verlierst du möglicherweise deine Ansprüche. Hier erfährst du, welche Fristen gelten und warum sie so wichtig sind.

14 Tage

Widerrufsfrist

2 Jahre

Gewährleistung

12 Monate

Beweislastumkehr

Widerrufsfrist - 14 Tage

Bei Online-Käufen (Fernabsatzverträge) hast du das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen (§ 355 BGB).

  • Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware
  • Es reicht, den Widerruf innerhalb der Frist abzuschicken
  • Der Händler muss den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen erstatten
  • Die Ware muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Widerruf zurückgesendet werden

Wichtig

Stationäre Käufe (im Laden vor Ort) haben kein gesetzliches Widerrufsrecht. Umtausch ist dann Kulanz des Händlers.

Beispiel

Du bestellst am 1. März einen Laptop online. Die Lieferung erfolgt am 5. März. Deine Widerrufsfrist läuft bis zum 19. März.

Tipp

Fehlende Widerrufsbelehrung? Hat der Händler dir keine korrekte Widerrufsbelehrung erteilt, verlängert sich die Frist auf bis zu 12 Monate + 14 Tage (§ 356 Abs. 3 BGB). Alle Details im Artikel Verlängerte Widerrufsfrist.

Gewährleistungsfrist - 2 Jahre

Die gesetzliche Gewährleistung gibt dir 2 Jahre lang das Recht auf mangelfreie Ware (§ 438 BGB). Der Händler ist dein Vertragspartner - nicht der Hersteller.

  • Stationärer Kauf: 2 Jahre ab Kaufdatum
  • Online-Kauf: 2 Jahre ab Lieferdatum
  • Gebrauchtwaren: Frist kann auf 1 Jahr verkürzt werden

Beweislastumkehr - 12 Monate

In den ersten 12 Monaten nach Kauf wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand (§ 477 BGB). Das bedeutet:

  • Du musst nichts beweisen - der Händler muss das Gegenteil zeigen
  • Seit der Reform 2022 wurde die Frist von 6 auf 12 Monate verlängert
  • Nach 12 Monaten kehrt sich die Beweislast um

Tipp

kwittung. erkennt automatisch, ob die Beweislastumkehr noch greift, und passt den Brief entsprechend an. Mehr dazu im Artikel Beweislastumkehr - 12 Monate Schutz.

Fristsetzung an den Händler

Wenn du dem Händler eine Frist zur Nacherfüllung setzt, sollte diese angemessen sein:

  • 14 Tage sind in der Praxis ein guter Richtwert
  • Die Fristsetzung ist Voraussetzung für Rücktritt oder Minderung
  • Versende die Fristsetzung am besten per Einschreiben, damit du den Zugang nachweisen kannst

Was passiert nach Fristablauf?

  • Widerruf: Nach Ablauf der 14-Tage-Frist kein Rücktrittsrecht mehr (außer bei fehlender Widerrufsbelehrung - dann bis zu 12 Monate + 14 Tage)
  • Gewährleistung: Nach 2 Jahren verjähren deine Ansprüche gegen den Händler
  • Fristsetzung: Nach Ablauf der gesetzten Frist darfst du vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern

Tipp

kwittung. berechnet alle Fristen automatisch ab dem Kaufdatum und erinnert dich 7 Tage und 2 Tage vor Ablauf per Push-Benachrichtigung.

Ablaufhemmung (§ 475e BGB)

Tritt ein Mangel kurz vor Ende der 2-Jahres-Gewährleistungsfrist auf, schützt dich die Ablaufhemmung: Meldest du den Mangel beim Händler, stehen dir ab dem Zeitpunkt der Meldung mindestens 4 Monate zur Verfügung - auch wenn die Gewährleistungsfrist in dieser Zeit eigentlich ablaufen würde (§ 475e Abs. 3 BGB).

Tipp

Melde Mängel immer sofort und schriftlich beim Händler. So sicherst du dir die Ablaufhemmung und hast einen Nachweis über den Zeitpunkt der Meldung. Mehr dazu im Artikel Ablaufhemmung - 4 Monate extra.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich eine Frist verpasse?
Bei der Widerrufsfrist: Du verlierst das Recht auf Widerruf. Bei der Gewährleistung: Nach 2 Jahren verjähren deine Ansprüche. Deshalb erinnert dich kwittung. rechtzeitig.
Zählen Wochenenden und Feiertage mit?
Ja, Kalendertage zählen - nicht Werktage. Fällt das Fristende auf einen Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag.
Ab wann läuft die Widerrufsfrist bei Online-Käufen?
Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware, nicht mit der Bestellung. Bei mehreren Lieferungen gilt das Datum der letzten Teillieferung.
Kann die Gewährleistungsfrist verkürzt werden?
Bei neuer Ware: Nein, 2 Jahre sind gesetzlich fixiert. Bei gebrauchter Ware: Der Händler kann die Frist auf 1 Jahr verkürzen (häufig im Gebrauchtwarenhandel).

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