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Garantie und Gewährleistung - was ist der Unterschied?

Viele verwechseln Garantie und Gewährleistung - dabei sind es zwei völlig verschiedene Ansprüche. Der eine ist gesetzlich, der andere freiwillig. Der eine richtet sich an den Händler, der andere an den Hersteller. Kwittung hilft dir, den richtigen Weg einzuschlagen.

Gewährleistung (gesetzlich)

Die Gewährleistung ist dein gesetzlicher Anspruch gegenüber dem Händler. Sie gilt automatisch bei jedem Kauf - der Händler kann sie nicht ausschließen.

  • Ansprechpartner: Der Händler, bei dem du gekauft hast
  • Dauer: 2 Jahre ab Kauf- oder Lieferdatum
  • Voraussetzung: Die Ware muss einen Mangel haben (defekt, falsch beschrieben, unvollständig)
  • Kann nicht ausgeschlossen werden: Klauseln wie "Keine Gewährleistung" oder "Umtausch ausgeschlossen" sind bei Neuware unwirksam
  • Beweislastumkehr: In den ersten 12 Monaten muss der Händler beweisen, dass der Mangel nicht schon beim Kauf bestand

Tipp

kwittung. unterstützt dich bei der gesamten Gewährleistung: Von der Mängelrüge über die Fristsetzung bis zum Rücktritt - mit rechtssicheren Vorlagen in 3 Eskalationsstufen.

Garantie (freiwillig)

Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers (manchmal auch des Händlers). Sie kommt zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung.

  • Ansprechpartner: Der Hersteller (oder wer die Garantie gibt)
  • Dauer: Vom Hersteller frei festgelegt (1 Jahr, 3 Jahre, 5 Jahre, ...)
  • Bedingungen: Können eingeschränkt sein (z.B. nur bestimmte Bauteile, Registrierungspflicht)
  • Zusätzlich: Die Garantie ersetzt die Gewährleistung nicht, sondern ergänzt sie

Der Unterschied auf einen Blick

Gewährleistung

  • Rechtsgrundlage Gesetzlich (BGB)
  • Gegenüber Händler
  • Dauer 2 Jahre (gesetzlich)
  • Ausschließbar? Nein (bei Neuware)
  • Beweislast Erste 12 Monate beim Händler

Garantie

  • Rechtsgrundlage Freiwillige Zusage
  • Gegenüber Hersteller
  • Dauer Vom Hersteller festgelegt
  • Ausschließbar? Ja, freiwillige Leistung
  • Beweislast Laut Garantiebedingungen

Wenn der Händler an den Hersteller verweist

Einer der häufigsten Tricks: Der Händler sagt dir, du sollst dich an den Hersteller wenden. Das ist bei Gewährleistungsansprüchen nicht zulässig.

Wichtig

Dein Vertragspartner ist der Händler - nicht der Hersteller. Bei der Gewährleistung kann der Händler dich nicht abwimmeln. Er muss sich selbst um die Nacherfüllung kümmern.

kwittung. hat für genau diesen Fall eine eigene Vorlage: "Händler verweist an Hersteller" (Stufe 2). Damit weist du den Verweis höflich aber bestimmt zurück und erinnerst den Händler an seine gesetzliche Pflicht.

Beweislastumkehr - dein Vorteil in den ersten 12 Monaten

In den ersten 12 Monaten nach dem Kauf gilt eine gesetzliche Vermutung: Wenn ein Mangel auftritt, wird vermutet, dass er schon beim Kauf bestand. Der Händler muss das Gegenteil beweisen - nicht du.

Das bedeutet konkret:

  • Du musst nicht beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war
  • Der Händler muss beweisen, dass der Mangel durch dich verursacht wurde
  • Ein einfaches "Das haben Sie selbst kaputt gemacht" reicht als Begründung nicht aus

Tipp

Bestreitet der Händler den Mangel in den ersten 12 Monaten? Nutze die Vorlage "Beweislastumkehr geltend machen" in kwittung. - Stufe 2.

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Häufige Fragen

Mein Händler sagt, ich soll mich an den Hersteller wenden. Stimmt das?
Bei Gewährleistungsansprüchen nicht. Dein Vertragspartner ist der Händler - er kann dich nicht an den Hersteller verweisen. Kwittung hat dafür sogar eine eigene Vorlage: "Händler verweist an Hersteller".
Kann ich Garantie und Gewährleistung gleichzeitig nutzen?
Ja, beide Ansprüche bestehen unabhängig voneinander. Du kannst frei wählen, welchen du geltend machst. In den ersten 12 Monaten ist die Gewährleistung meist vorteilhafter (Beweislastumkehr).
Gilt die 2-jährige Gewährleistung auch für gebrauchte Waren?
Bei gebrauchter Ware kann der Händler die Gewährleistung auf 1 Jahr verkürzen - aber nur, wenn das vor dem Kauf vereinbart wurde.
Was passiert nach Ablauf der Gewährleistung?
Nach 2 Jahren hast du keinen gesetzlichen Anspruch mehr gegen den Händler. Läuft aber eine Herstellergarantie noch, kannst du dich an den Hersteller wenden. Alternativ gibt es die Vorlage "Kulanzanfrage" in Kwittung
Muss ich die Ware zum Händler bringen oder schicken?
Bei der Gewährleistung muss der Händler die Kosten für die Nacherfüllung tragen - einschließlich Transport-, Versand- und Arbeitskosten. Du darfst die Ware also einschicken und der Händler trägt die Kosten.

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