Garantie und Gewährleistung - was ist der Unterschied?
Viele verwechseln Garantie und Gewährleistung - dabei sind es zwei völlig verschiedene Ansprüche. Der eine ist gesetzlich, der andere freiwillig. Der eine richtet sich an den Händler, der andere an den Hersteller. Kwittung hilft dir, den richtigen Weg einzuschlagen.
Gewährleistung (gesetzlich)
Die Gewährleistung ist dein gesetzlicher Anspruch gegenüber dem Händler. Sie gilt automatisch bei jedem Kauf - der Händler kann sie nicht ausschließen.
- Ansprechpartner: Der Händler, bei dem du gekauft hast
- Dauer: 2 Jahre ab Kauf- oder Lieferdatum
- Voraussetzung: Die Ware muss einen Mangel haben (defekt, falsch beschrieben, unvollständig)
- Kann nicht ausgeschlossen werden: Klauseln wie "Keine Gewährleistung" oder "Umtausch ausgeschlossen" sind bei Neuware unwirksam
- Beweislastumkehr: In den ersten 12 Monaten muss der Händler beweisen, dass der Mangel nicht schon beim Kauf bestand
Tipp
kwittung. unterstützt dich bei der gesamten Gewährleistung: Von der Mängelrüge über die Fristsetzung bis zum Rücktritt - mit rechtssicheren Vorlagen in 3 Eskalationsstufen.
Garantie (freiwillig)
Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers (manchmal auch des Händlers). Sie kommt zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung.
- Ansprechpartner: Der Hersteller (oder wer die Garantie gibt)
- Dauer: Vom Hersteller frei festgelegt (1 Jahr, 3 Jahre, 5 Jahre, ...)
- Bedingungen: Können eingeschränkt sein (z.B. nur bestimmte Bauteile, Registrierungspflicht)
- Zusätzlich: Die Garantie ersetzt die Gewährleistung nicht, sondern ergänzt sie
Der Unterschied auf einen Blick
Gewährleistung
- Rechtsgrundlage Gesetzlich (BGB)
- Gegenüber Händler
- Dauer 2 Jahre (gesetzlich)
- Ausschließbar? Nein (bei Neuware)
- Beweislast Erste 12 Monate beim Händler
Garantie
- Rechtsgrundlage Freiwillige Zusage
- Gegenüber Hersteller
- Dauer Vom Hersteller festgelegt
- Ausschließbar? Ja, freiwillige Leistung
- Beweislast Laut Garantiebedingungen
Wenn der Händler an den Hersteller verweist
Einer der häufigsten Tricks: Der Händler sagt dir, du sollst dich an den Hersteller wenden. Das ist bei Gewährleistungsansprüchen nicht zulässig.
Wichtig
Dein Vertragspartner ist der Händler - nicht der Hersteller. Bei der Gewährleistung kann der Händler dich nicht abwimmeln. Er muss sich selbst um die Nacherfüllung kümmern.
kwittung. hat für genau diesen Fall eine eigene Vorlage: "Händler verweist an Hersteller" (Stufe 2). Damit weist du den Verweis höflich aber bestimmt zurück und erinnerst den Händler an seine gesetzliche Pflicht.
Beweislastumkehr - dein Vorteil in den ersten 12 Monaten
In den ersten 12 Monaten nach dem Kauf gilt eine gesetzliche Vermutung: Wenn ein Mangel auftritt, wird vermutet, dass er schon beim Kauf bestand. Der Händler muss das Gegenteil beweisen - nicht du.
Das bedeutet konkret:
- Du musst nicht beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war
- Der Händler muss beweisen, dass der Mangel durch dich verursacht wurde
- Ein einfaches "Das haben Sie selbst kaputt gemacht" reicht als Begründung nicht aus
Tipp
Bestreitet der Händler den Mangel in den ersten 12 Monaten? Nutze die Vorlage "Beweislastumkehr geltend machen" in kwittung. - Stufe 2.
Weiterführende Artikel
- Widerruf vs. Gewährleistung
- Beweislastumkehr im Detail
- Fristen & Verjährung im Überblick
- Alle 16 Vorlagen im Detail